Konstruktion

Gemäß den staatlichen Standards in Bulgarien (Bulgarien State Standard – BS):

Die Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Datum der Inbetriebnahme der Baustelle (Erteilung einer Benutzungserlaubnis oder Inbetriebnahme Bescheinigung).

Gewährleistungsbedingungen für abgeschlossene Bauarbeiten, Anlagen und Baustellen sind:

– für alle Arten von neu errichteten Gebäuden und Anlagen, einschließlich des darunter liegenden Fundaments – 10 Jahre;

– Für Wasser-, Wärme-, Schall- und Korrosionsschutz Arbeiten an Gebäuden und Anlagen in nicht aggressiver Umgebung – 5 Jahre und in aggressiver Umgebung – 3 Jahre;

– Für alle Arten von Bauarbeiten, Montage- und Ausbauarbeiten sowie die Innenausstattung von Gebäuden – 5 Jahre.

Vorschriften

1.  Eigentum an einer Immobilie  – das Eigentum an einer Immobilie kann durch eine notarielle Urkunde für das Grundstück bestätigt werden, in der festgestellt wird, dass der Eigentümer der Immobilie der Investor des Projekts ist.

2.  Baugenehmigung  – ausgestellt von der Gemeinde und unterzeichnet vom Chefarchitekten des Bezirks, in dem das Gebäude errichtet werden soll.

3.  Gesetz 14, Gesetz 15 und Gesetz 16  – diese Dokumente regeln die verschiedenen Phasen der Arbeiten und ob die Bauarbeiten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

4.  Gesetz/Akt 14  – kann als ein Dokument definiert werden, das ausgestellt wird, wenn das Gebäude das Stadium „Rohbau“ erreicht *. Gesetz 14 betrifft die Annahme (Ausführung) der Struktur des Gebäudes. Dieses Dokument wird vom Investor (Sponsor), dem Berater (Bauaufsicht) und dem Planer erstellt und unterschrieben.

5.  Gesetz/Akt 15 – Dies ist das Dokument, das besagt, dass das Gebäude vollständig fertiggestellt ist. Das Dokument wird vom Investor (Sponsor), dem Bauträger, dem Berater (Bauaufsicht) und dem Planer (in allen Teilen) erstellt. Das Gesetz 15 ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Protokolls 16, das die Eignung/Genehmigung für die Nutzung des Bauwerks festlegt.

6.  Gesetz/Akt 16  ist normalerweise das am meisten erwartete Dokument von den neuen Eigentümern der Immobilie. In der Praxis ist es allgemein anerkannt, dass Act 16 als allgemeiner Begriff anstelle von „Benutzungserlaubnis“ verwendet wird. Das Gesetz 16 wird von der staatlichen Abnahmekommission erlassen und betrifft die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes (einige Phasen davon). Auf der Grundlage des Gesetzes 16 erteilt die zuständige Regionaldirektion für die Landesbauaufsicht die Genehmigung zur Nutzung. Aber wenn wir über Bauten der IV. bis VI. Kategorie sprechen (Wohn- und gemischte Gebäude mit niedriger und mittlerer Bauweise, Villen usw.), wird Gesetz 16 nicht erlassen. Stattdessen wird eine Inbetriebnahme Bescheinigung durch den jeweiligen Oberbaumeister bei der jeweiligen Gemeinde ausgestellt.

Diese Nutzungserlaubnis / die Inbetriebnahme Bescheinigung ist der letzte Akt für jede Errichtung und bescheinigt, dass das Objekt, auf das sie sich bezieht, geeignet ist, in Betrieb genommen zu werden, das heißt bewohnbar ist.

Bei der Ausstellung der Nutzungserlaubnis / der Inbetriebnahme Bescheinigung gibt es eine Reihe von Dingen, die geprüft werden und in Zusammenhang stehen mit:

• die festgestellten Eigentumsrechte im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des errichteten Gebäudes;

• ob das Gebäude mit genehmigten Projekten oder ohne sie gebaut wird;

• die Übereinstimmung zwischen der tatsächlichen Ausführung der Bauarbeiten und den genehmigten Projekten.